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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
   1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, sowohl gegenüber Verbrauchen als

       auch gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB.

       Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des

       Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
   2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer,

       soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
   1. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können

      dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung

      annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Sofern eine

      Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 2

      Wochen annehmen.
§ 3 Preise und Zahlung
   1. Wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager

       ausschließlich Verpackung und inklusive 19% Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung

       werden gesondert in Rechnung gestellt.
   2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Geschäftskonto zu erfolgen.

       Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
   3. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach

       Lieferung zu zahlen.
   4. Wenn es sich bei dem Käufer und einen Verbraucher handelt, gilt, dass wenn die

       vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss übersteigt

       oder sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein

       der Käufer zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, verzögert, wir

       berechtigt sind , den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die

       Preiserhöhung mehr als 5 % des auf der Vorseite bezifferten Kaufpreises, ist der Käufer

       berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Käufer

       es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung

       des neuen Preises, ausübt.
   5. Wenn es sich bei dem Käufer und ein Unternehmen handelt, so gilt, dass angemessene

       Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für

       Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten

       bleiben.
   6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von

       5.-- EUR und Verzugszinsen zu berechnen.
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
   1. Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche

      rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines

      Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf

     dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden (einschließlich etwaiger Mehraufwendungen) ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Wenn vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- und Schuldnerverzug geraten ist.
    3. Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
    1. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
    2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
    1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass diese seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
    2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsre Zustimmung einzuholen.
    3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
    5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschließ wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    6. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    7. Rückgriffsansprüche des Käufers bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
    8. Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
    9. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Sonstiges
    1. Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Starnberg.
    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
§ 10 Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
§ 11 Widerrufsbelehrung
    Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat zurückgeben, sofern die Ware unbenutzt, unbeschädigt und in einwandfreier Originalverpackung ist.
    Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Sie brauchen uns nur anzurufen, zu faxen oder eine E-Mail zu senden. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Anruf oder die rechtzeitige Übermittlung des Telefaxes bzw. einer E-Mail.
    Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z.B. Sofortstempel).
    Das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

        Colortank Starnberg Dietmar Burgstaller Glatzerstr. 2 82319 Starnberg Tel.: 08151 / 97 34 34 Fax: 08151 / 97 34 36 mail: info@colortank.de

    Widerrufsfolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

 

 

 

 

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